BIPA Filialen bleiben am 8. Dezember geschlossen Mitarbeiter:innen bekommen freien Tag geschenkt Wiener Neudorf, am 21. November 2022 – Der 8. Dezember ist ein Feiertag, doch seit 1995 können Geschäfte geöffnet haben. Bei BIPA wurde für den 8. Dezember 2022 eine klare Entscheidung getroffen: „Wir werden erstmals die Mehrheit unserer Filialen geschlossen haben. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter:innen einen freien Tag, den sie mit ihrer Familie verbringen können“, so Markus Geyer, Geschäftsführer der BIPA Parfümerie GmbH, und ergänzt: „Es ist ein kleines Dankeschön an unsere Mitarbeiter:innen, die sich das ganze Jahr über mit großem Engagement für unsere Kund:innen einsetzen.“ Für BIPA ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig. Dies bestätigt Shop Managerin Daniela Hötzenauer, seit 13 Jahren Mitarbeiterin in der BIPA Filiale am Stadtplatz in Braunau (OÖ): „BIPA bietet mir und allen meinen Kolleg:innen optimale Unterstützung damit wir unseren Job bestens mit unseren Familien in Einklang bringen können. Über den geschenkten Tag am 8. Dezember freuen wir uns alle sehr. Ich werde diesen Feiertag nutzen, um mit meinen Kindern Weihnachtskekse zu backen.“ Alle, die am 8. Dezember aber schon erste Weihnachtsgeschenke einkaufen möchten, für die ist der BIPA Online Shop www.bipa.at da. Gemütlich zuhause am Sofa sitzen und durch das vielfältige Angebot von Düften und Pflegeprodukten stöbern. Für Kund:innen, die bereits das ideale Geschenk gefunden haben, hält BIPA ein Goodie bereit. Damit auch die Konsument:innen ein kleines Geschenk bekommen, erhalten sie von 7. bis 10. Dezember bei Bestellungen im Online Shop www.bipa.at minus 25 Prozent auf das teuerste Produkt (Gutschein Code: „PICKUP25“).Die Bestellung kann CO² neutral per Post nach Hause geliefert oder mit Click & Collect am folgenden Tag in der Wunschfiliale abgeholt werden. Auch für Kund:innen die lieber stationär einkaufen, hält BIPA zwischen 07. und 10. Dezember ein Goodie bereit. Andreas Persigehl, Geschäftsführer der BIPA Parfümerie GmbH hält abschließend fest: „An 44 von insgesamt 574 Standorten müssen wir aufgrund der Betreiberpflicht geöffnet haben. Für den Arbeitseinsatz haben sich ausreichend Mitarbeiter:innen freiwillig gemeldet. Diese werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entlohnt.“ Arbeitnehmer:innen, die bis zu vier Stunden arbeiten, erwerben zusätzlich Anspruch auf vier Stunden, jene, die mehr als vier Stunden arbeiten, zusätzlich einen Anspruch auf acht Stunden bezahlte Freizeit.